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Liebe Gäste!
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der
Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Im folgenden finden Sie
einen Auszug aus den Richtlinien des Verkehrvereins:
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb
akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen zwei Parteien ein
Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge
kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider
Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende
Rechte und Pflichten:
- Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung
eines Zimmers oder einer Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom
Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl
die schriftliche als auch die kurzfristige mündliche Form bindend.
Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.
- Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast das Zimmer oder eine
Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen
Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung
zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu
beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage
ist, das zugesagte Zimmer oder die Ferienwohnung trotz Bestätigung
zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich
ebenfalls, reservierte Zimmer oder Ferienwohnungen baldmöglichst
anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen
kann, und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
- Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt
oder später an- bzw. eher abreist als vereinbart, so ist er
verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er das
reservierte Zimmer oder die Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den
vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu
zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig zum letzten Tag der
vereinbarten Mietzeit bzw. am Tag der Abreise. Als ersparte Eigenkosten
werden in der Regel in Ansatz gebracht:
| 40% |
des Preises für Übernachtung/Vollpension |
(60%)
|
| 30% |
des Preises für Übernachtung/Halbpension |
(70%) |
| 20% |
des Preises für Übernachtung/Frühstück |
(80%) |
| 10% |
des Preises für Übernachtung |
(90%)
|
| 05% |
des Preises für eine Ferienwohnung |
(95%)
|
- An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher
berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast das bestellte Zimmer oder die
Ferienwohnung ab 17 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast
das Zimmer oder die Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter
Gelegenheit zu geben es für den nachfolgenden Gast wieder
herzurichten.
- Die in der Preistabelle ausgedruckten Preise gelten für eine
Person pro Übernachtung bei einer ununterbrochenen Mietdauer von 5
Tagen und mehr bei Unterbringung in einem Doppelzimmer. Für
Einzelzimmer oder bei kürzerer Aufenthaltsdauer kann ein Zuschlag
erhoben werden. Bei Ferienwohnungen gilt der Preis für die gesamte
Wohnung bei Belegung mit der vorgesehenen Personenzahl. Die angegebenen
Preise entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Oktober 2001 und gelten
als Endpreise. Maßgebend ist in jedem Fall der mit dem Vermieter
vereinbarte und bestätigte Preis. Der Verkehrsverein ist nicht
Anbieter im Sinne der Preisgabenverordnung. Vertragspartner ist
ausschließlich der jeweilige Vermieter.
- Gerichtsstand ist Jever i. Oldenburg
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